Förderung Bad

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10-12,5 % (maximal 5.000-6.250 €) beantragen.
Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie uns durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung 

Raumänderungen

Mindestgröße Bad

1,80 m x 2,20 m

Bewegungsfreiheit

Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung

Türen

nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

Dusche

bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung

Bodenbelag

rutschfest oder rutschhemmend

Badewanne

max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

Waschbecken

min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen

WC

Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.

Mit der Zielsetzung, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren, fördert der Staat Umbaumaßnahmen in Form einer Kredit- oder Zuschussvariante.
Hausbesitzer, die ihr Bad oder Teilbereiche barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören  auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Maximal 50.000 Euro
Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW.
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen. Finanziert werden bis zu 10% der förderfähigen Investitionskosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!

Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades

Nutzen Sie die staatlichen Förderungen für Ihr Bad! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir unterstützen Sie gerne!

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